Der Zeitungsartikel

Zu lesen in der Hannoverschen Allgemeine Zeitung oder der Neuen Presse Hannover im Nordhannoverschen Regionsteil

Die Angaben zu der Frau mit der Allergie stimmen nicht.  Die Leute, die direkt neben dem Nest ihr Schlafzimmerfenster haben, waren nicht die, mit der Allergie.
Die mit der Allergie wohnen links neben dem Treppenhaus, also ca. 5 m Luftlinie von dem Nest entfernt. Der Treppenhausvorsprung hat auch noch mal ca. 1,5 m Abstand zum Haus.
Eine Richtigstellung an die Redaktion ist bereits rausgegangen.
 
Der Artikel ist auch zu lesen unter leider wurde der Bericht bei der NP schon gecancelt.
aber ihr könnt ihn eingescannt hier lesen
 
Langenhagen
Frau stellt Strafanzeige wegen Verstoßes gegen Artenschutz
   Mit einer Strafanzeige gegen Unbekannt hat Petra Kellner auf die Versetzung eines Hornissennestes in ihrer Nachbarschaft reagiert. Das Nest an der Grenzheide sei gegen geltende Naturschutzgesetze und zudem nicht fachgerecht umgesetzt worden, erklärt die Krähenwinkelerin. 
 
 
 

Langenhagens Naturschutzbeauftragter Heinz Jansen, der der Freiwilligen Feuerwehr Krähenwinkel geraten hatte, das Nest zu versetzen, meint, es sei „Gefahr in Verzug“ gewesen, weil eine Anwohnerin nach eigenen Angaben gegen die Insektenstiche allergisch sei.

Das Nest sei nur einen Meter von dem Schlafzimmerfenster der angeblichen Allergikerin entfernt gewesen. „Wenn die Anwohnerin sagt, dass sie allergisch ist, muss ich das zunächst glauben“, reagiert Jansen auf die Kritik Kellners, er habe sich keinen Allergiker-Pass oder ein Attest zeigen lassen. „Wir haben zunächst die umherfliegenden Hornissen betäubt und das Nest in einen Plastiksack gesteckt und in einem Wald ausgesetzt“, beschreibt Krähenwinkels Ortsbrandmeister Thomas Ajrumow das Vorgehen der Feuerwehr.

Wie Jansen einräumt, haben die Insekten nach der Umsetzung nur wenig Überlebenschancen. Eine Umsetzung hätte bereits vor einigen Wochen passieren müssen, um das Hornissennest nicht zu beschädigen. „Wenn es regnet, wird das Nest nass, und die Insekten können nur schwer überleben“, sagt Jansen. Sonst hätten die Insekten noch bis Ende September überlebt, nur die Königin noch bis zum nächsten Sommer. Das habe er jedoch in Kauf nehmen müssen, da Gefahr für die Gesundheit der Anwohnerin bestanden habe. „Die Gesundheit eines Menschen geht im Zweifelsfall immer noch vor den Erhalt der Tiere“,betomt der Naturschutzbeauftragte.

Kellner verweist darauf, dass Hornissen unter Naturschutz stünden und dass von den Tieren keine große Gefahr ausgehe. „Jansen hätte, anstatt das Nest zu entfernen, darüber aufklären sollen, wie ungefährlich Hornissen sind.“ Und auch im Falle einer Umsetzung hätten nicht Mitglieder der Feuerwehr, sondern Fachleute, die es in der Region gebe, das Nest umsetzen sollen, meint Kellner. 

Die Feuerwehr sieht sich nicht in der Verantwortung. „Wenn keine dringende Gefahr besteht, rücken wir in solchen Fällen nicht aus, weil wir keine Experten sind, aber unsere Leitstelle hat Gefahr in Verzug gemeldet“, erklärt Ajrumow und fügt hinzu: „Wir mussten uns auf das Urteil von Heinz Jansen verlassen.“

Die Region Hannover, zuständig für den Naturschutz und Vorgesetzter des Naturschutzbeauftragten, sieht vorerst keinen Grund zum Handeln, da die Strafanzeige bisher weder bei der Staatsanwaltschaft noch bei der Region vorliege: „Herr Jansen hat von uns eine Pauschalgenehmigung, solche Sachen mit seinem Sachverstand eigenmächtig zu entscheiden“, erklärt Regionssprecher Klaus Abelmann. Allerdings wolle man, wenn die Anzeige vorliege, prüfen, ob Jansen richtig gehandelt habe, sagt Abelmann. 
 
 
 

dsc

Veröffentlicht 19.08.2002 18:16 Uhr
Zuletzt aktualisiert 19.08.2002 18:17 Uhr 

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